Verwaltung

 



Anfrage von Daniel Marti, Wohler Anzeiger zum Thema Walter Dubler vom 6. September 2017:

 

Lieber Christian

 

Im vergangenen Oktober wurde ein dringliches Postulat eingereicht betreffend Amtsenthebung Walter Dubler. Du bist einer der Verfasser

 

 Der Antrag lautete wie folgt:

 

«Nach dem klaren Urteil / Schuldspruch des Aargauer Obergerichts ist jetzt Handeln angesagt. Der Gemeinderat wird ersucht, umgehend beim Regierungsrat vorstellig zu werden und die unverzügliche Amtsenthebung von Walter Dubler zu verlangen.» Unterzeichnet von 22 Ratsmitgliedern.

 

Inzwischen ist bekannt, dass es im Falle von Walter Dubler von Bundes- und Obergericht einen vollständigen Freispruch gegeben hat. Es gibt also kein Delikt mehr in dieser Angelegenheit, für das es einen Schuldspruch geben könnte. Betrug und ungetreue Geschäftsbesorgung kann man ihm nicht anlasten.

 

Vor diesem Hintergrund bekommt das angesprochene dringliche Postulat eine ganz andere Bedeutung (oder der Einwohnerrat hat wie der Gemeinderat und der Regierungsrat ein rechtskräftiges Urteil nicht abgewartet, was alle eigentlich hätten tun sollen). Walter Dubler wird vom Gesetz her nicht verurteilt werden.

 

Ich meinerseits finde, dass auch die Wohler Politik den Fall Dubler aufarbeiten sollte. Ich tue das mit der jetzigen Anfrage.

 

 

 

Darum meine offizielle Anfrage (bei verschiedenen Unterzeichnenden aller

 

Parteien):

 

War es richtig, diesen Vorstoss ohne vorliegendes rechtskräftiges Urteil zu unterzeichnen? Und würdest du mit dem heutigen Wissen anders handeln? (bitte jeweils mit kurzer Begründung).

 

 Antwort von Christian Lanz:

 

Ja, dieser Vorstoss und auch die Amtsenthebung von Walter Dubler waren richtig. Besser wäre gewesen, die Amtsenthebung bereits im Juni 2015 vorzunehmen, nachdem Einwohnerrat Jean-Pierre Gallati aufgedeckt hat, dass Gemeindeammann Walter Dubler Pensionskassenzahlungen für sich abgezweigt hat, ohne dass der Gemeinderat oder Einwohnerrat zugestimmt oder dies gewusst hätten.

 

Heute würde ich denselben Vorstoss wieder einreichen.

 

Das Bundesgericht hat in seinem Urteil vom 22. Juni 2017 (Erwägung, Ziff. 5.2.2) festgehalten, dass Herr Dubler betreffend Pensionskasse eigenmächtig vorgegangen ist, sein Amt nachlässig geführt und seine Weisungsbefugnis überschritten hat. Weiter hat das Bundesgericht festgestellt, dass Herr Dubler mit Bezug auf die Sitzungsgelder „zweifellos die Ablieferungspflicht verletzt“ und verschwiegen hat, dass er ablieferungspflichtige Sitzungsgelder erhalten hat (Erwägung Ziff.8.2.1). Das Bundesgericht begründete seinen Freispruch damit, dass es Herrn Dubler am Vorsatz gefehlt habe, weist aber auf verschiedene Pflichtversäumnisse von Herr Dubler hin (u.a. Erwägung Ziff. 8.2.4).

Mit Entscheid vom 14. Dezember 2016 hat der Regierungsrat Walter Dubler aus dem Amt als Gemeindeammann entlassen. Diese Entlassung aus dem Amt hat der Regierungsrat ausdrücklich „unabhängig vom Strafverfahren“ beschlossen und sorgfältig begründet. Der Regierungsrat hat Herrn Dubler insbesondere vorgeworfen, gegen die Herausgabepflicht von Geldern, gegen die Treuepflicht, gegen die Interessenwahrungspflicht und gegen die Ausstands- und Zuständigkeitsregeln verstossen zu haben. Besonders schwer gewogen hat dabei der Umstand, dass sich Herr Dubler damit einen „unzulässigen finanziellen Vorteil“ verschaffte. Diese Entlassung durch den Regierungsrat erfolgte völlig zurecht. Herr Dubler hat seine Entlassung denn auch nicht angefochten und somit akzeptiert.

 

Es ist eine abwegige Auffassung, aus dem strafrechtlichen Freispruch abzuleiten, dass Herr Dubler alles richtig gemacht haben soll. Der Regierungsrat hat mit überzeugenden Gründen und ohne Rücksicht auf das Strafverfahren die Absetzung von Herr Dubler angeordnet. Ein Angestellter der Privatwirtschaft wäre sofort nach Entdecken der Verfehlungen, d.h. bereits im Juni 2015, fristlos entlassen worden und hätte keine Lohnzahlungen mehr erhalten. Herr Dubler sollte dankbar sein, dass er von den Steuerzahlern vom Juli 2015 bis und mit Februar 2017 den Lohn erhalten hat.

 

Dass Herr Dubler heute an seiner persönlichen Dolchstoss-Legende bastelt, ändert nichts daran, dass er massive Pflichtversäumnisse und Verfehlungen begangen hat, um sich selber Gelder zuzuschanzen, auf die er eindeutig keinen Anspruch hatte. Es bleibt zu hoffen, dass der Gemeinderat diese Gelder vollständig zurückfordert.

 

Auch der Wohler Anzeiger hat in seinen Kommentaren (2015 und 2016) eine ähnliche Haltung eingenommen, wie es die Postulanten taten.

 




Die neuste Entwicklung im Fall Dubler - AZ 01.07.2017 (klick hier)

Affäre Walter Dubler, Berichte aus den Medien
(www.wadugate.ch)

 

Dossier, der Fall Dubler    Aargauerzeitung



"Ersuchen des Gemeinderates um Suspendierung des Gemeindeammanns"
> Medienmitteilung / Medienkonferenz vom 9. Oktober 2015







Anfragen an den Gemeinderat:

Postulat betreffend Amtsenthebung 11. Oktober 2016
Anfrage betreffend Essen Abteilungsleiter und Gemeinderat  14. September 2015
Anfrage in Sachen unterlassene Rückerstattung des Gemeindeammanns 4. September 2015
Anfrage betreffend Gemeindeammann: Rückerstattung von Entschädigungen 20. August 2015 
Anfrage betreffend Nichtberücksichtigung des Koordinationsabzugs    20. August 2015
Anfrage betreffend Rückerstattung des Gemeindeammanns zur REPLA 3. Juli 2015
Anfrage Pensionskasse   17. Juni 2015

 

                                                                              

                                     
                

     
                    
                   
                                                                                                   




                                                           

 
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