Verwaltung

3. März NEIN zur 13. AHV-Rente


 

Parolen zu den Abstimmungen vom 03. März 2024

Der Kantonalparteitag hat am 24. Januar 2024 folgende Parolen gefasst:

Eidgenössische Vorlagen


Volksinitiative vom 28. Mai 2021 «Für ein besseres Leben im Alter (Initiative für eine 13. AHV-Rente)»: Nein

Volksinitiative vom 16. Juli 2021 «Für eine sichere und nachhaltige Altersvorsorge (Renteninitiative)»: Nein

 

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23.01.2024
Medienmitteilung

Giesskannenprinzip verursacht

Milliardenkosten zulasten der

Erwerbstätigen

Eine 13. AHV-Rente für alle Rentnerinnen und Rentner – unabhängig von deren tatsächlichem Bedarf – würde jährliche Kosten von fünf Milliarden Franken verursachen. Die Rechnung dafür werden die Erwerbstätigen und ihre Arbeitgebenden in Form von höheren Lohnabzügen und die Konsumentinnen und Konsumenten mit einer höheren Mehrwertsteuer bezahlen. Insbesondere junge Familien und Alleinerziehende würden unter dieser erheblichen finanziellen Mehrbelastung leiden. Um dem Handlungsbedarf bei den tiefen Renten gerecht zu werden, hat der Nationalrat bereits eine zielgerichtete Erhöhung für tiefe Renten verabschiedet. Eine breite Allianz aus SVP, FDP, Die Mitte und GLP setzt sich gegen diese unsoziale und teure Initiative der Gewerkschaften ein. Damit der Generationenvertrag auch in Zukunft gesichert ist.

 

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In ihrer Rede hielt Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (Die Mitte) fest, dass sich die AHV trotz mehrerer Reformen und Zusatzfinanzierungen in einer angespannten finanziellen Lage befinde und bereits weitere Reformen nötig seien, um die Rentensicherheit zu gewährleisten. Das Parlament habe den Bundesrat bereits beauftragt, bis 2026 eine Vorlage zur weiteren Finanzierung und Stabilisierung der AHV zu unterbreiten. Eine 13. AHV-Rente, die nach dem Giesskannenprinzip die Renten aller Bezüger erhöht, würden die bisherigen Bemühungen wieder zunichtemachen. Mit jährlichen Mehrausgaben von 5 Milliarden Franken wäre die AHV bereits ab dem ersten Jahr der Einführung einer 13. AHV-Rente defizitär. Zwangsläufig müssten Erwerbstätige und Konsumenten die 13. AHV-Rente über höhere Lohnbeiträge und eine höhere Mehrwertsteuer finanzieren. «Insbesondere junge Familien und Alleinerziehende würden unter dieser erheblichen finanziellen Mehrbelastung leiden. Höhere Lohnabzüge sind ein direkter Griff ins Portemonnaie des Mittelstandes und führen unmittelbar zu weniger verfügbarem Einkommen», schliesst Häberli-Koller.

Nationalrätin Melanie Mettler (GLP) betont, dass eine Rentenerhöhung nach dem Giesskannenprinzip den Handlungsbedarf in der Altersvorsorge nicht erfüllt und den Generationenvertrag belastet. Die Initiative sieht ausgerechnet bei den höchsten Renten den grössten Rentenausbau vor. Vermögende und Millionäre bekämen somit am meisten Lohnbeiträge der geburtenschwachen Jahrgänge umverteilt. Durch diese Belastung des Arbeitsmarkts ohne zielgerichtete Wirkung missachtet die Initiative für eine 13. AHV die Generationengerechtigkeit. Hingegen hat der Nationalrat in der Wintersession eine pragmatische, zielgerichtete und vor allem systemkonforme Lösung für den Handlungsbedarf bei den tiefen Renten überwiesen und auch im Ständerat wurde die gleichlautende Motion an die Kommission übergeben. «Der Lösungsvorschlag ist eine einfache Anpassung der Rentenformel.

So werden tiefe Renten erhöht, und zwar in doppelt so hohem Umfang, als das bei der Initiative zur 13. AHV-Rente vorgesehen wäre. Allerdings kostet die Lösung dadurch, dass sie zielgerichtet ist, nur einen Fünftel der Finanzierungslast, die aus der 13. AHV entstünde.“ resümiert Mettler.

Nationalrat Olivier Feller (FDP), erinnert daran, dass die Finanzierung der AHV nur bis 2030 gesichert ist und dass eine 13. Rente das prognostizierte Defizit noch weiter verschärfen würde. Er stellt fest, dass eine Erhöhung der Sozialabgaben, der Mehrwertsteuer oder der Steuern sowohl die Mittelschicht als auch die Steuerzahler bestrafen würde. In den nächsten zehn Jahren werden 500'000 Menschen das Rentenalter erreichen und neue Ressourcen werden benötigt, um ihre Renten zu sichern. "Heute wird vorgetäuscht, mehr zu geben, aber morgen werden die Erwerbstätigen, die Steuerzahler oder die Konsumenten oder alle drei zusammen die Rechnung bezahlen müssen", warnt Feller. Heute entspricht das Vermögen der AHV nur den Ausgaben eines einzigen Jahres, und wir brauchen dieses Vermögen, um das ab 2030 erwartete Defizit zu finanzieren.

Nationalrat Thomas Aeschi (SVP) mahnt: «Die Renten-Giesskanne verschüttet auch im Ausland grosszügig Steuergelder und Beiträge der in der Schweiz arbeitenden Bevölkerung.» Knapp 7 Milliarden Franken werden heute ins Ausland bezahlt. Mit einer 13. AHV-Rente würden zusätzlich jedes Jahr weitere 500 Millionen ins Ausland fliessen. Davon würden in erster Linie Ausländerinnen und Ausländer sowie Auslandschweizer profitieren. Sie profitieren jetzt schon vom starken Franken und den tieferen Lebenskosten. Ein Rentner in Mazedonien kann sich mit der AHV-Rente 4x höhere Ausgaben leisten als in der Schweiz. In der Türkei beträgt der Unterschied sogar Faktor 5. Die Mehrkosten hingegen tragen die Auslandrentner weder mit höherer Mehrwertsteuer noch mit höheren Lohnabzügen mit. Hier werden die in der Schweiz arbeitende Bevölkerung und das Schweizer Gewerbe zusätzlich belastet.

Aber auch der Bund müsste nach Annahme der Initiative jährlich eine weitere Milliarde Franken an die AHV zahlen. Dafür braucht es entweder Mehreinnahmen, die wiederum die Steuerzahlenden stemmen müssten, oder das Geld müsste woanders eingespart werden, z. B. bei den Schulen, der Forschung oder bei der Landwirtschaft. Schliesslich sind die Bundesfinanzen heute schon in einem desolaten Zustand. Die Verschuldung liegt bei 120 Milliarden Franken und auch deshalb sei ein weiterer Ausbau des Sozialstaates verantwortungslos, so Aeschi. Dies umso mehr, als Rentnerhaushalte im Durchschnitt ein sechsmal höheres Vermögen aufweisen als Haushalte mit Erwerbstätigen.

Deshalb am 3. März NEIN zur 13. AHV-Rente

 

 

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